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BVerwG, 26.08.1994 - 4 B 171.94 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Auslegung irreversiblen Landesrecht als Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- VG Gießen, 01.12.1992 - I/2 E 13/89
- VGH Hessen, 29.04.1994 - 3 UE 188/93
- BVerwG, 26.08.1994 - 4 B 171.94
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 29.09.1994 - 3 UE 24/92
Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe für Natureingriffe durch Freileitungen
Der Sachverhalt liegt hier anders als in dem mit Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.04.1994 - 3 UE 188/93 - NuR 1994, 451 = UPR 1994, 314; bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 26.08.1994 - 4 B 171.94 - entschiedenen Fall, in dem die isolierte Anfechtung der mit einer Baugenehmigung verknüpften naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe als unzulässig angesehen worden ist. - BVerwG, 18.02.1997 - 4 B 199.96
Ausgleichsabgabe - Baurechtliche Zulassung
Im übrigen ist es eine Frage des materiellen Rechts, ob ein die Zulässigkeit einer isolierten Anfechtungsklage ausschließender unlösbarer Zusammenhang zwischen Genehmigungsinhalt und Auflageninhalt gegeben ist; maßgeblich wäre hier das hessische Naturschutzrecht, das als irrevisibles Landesrecht gemäß § 137 Abs. 1 , § 173 VwGO , § 562 ZPO der Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht entzogen ist (vgl. hierzu auch den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1994 - BVerwG 4 B 171.94 - n.v.). - VG Leipzig, 16.04.1996 - 4 K 703/94 Bei den Bescheid vom 1.7.1993 handelt es sich nach seinem Regelungsgehalt nicht um eine (nachträgliche) Auflage zur Baugenehmigung vom 16.9.1992 (…zu einem solchen Fall vgl. HessVGH, Urt. v. 29.4.1994, NVwZ-RR 1994, 647, 648; BVerwG, Beschl. v. 26.8.1994 - 4 B 171/94 -), wie die Beklagte meint.